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Beleuchtung

"DAS LICHT IST EIN SYMBOL DES LEBENS UND DER FREUDE" Honoré de Balzac, Philosoph

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Elektroinstallation

Schalter und Steckdosen prägen die Optik und die Atmosphäre eines Raums maßgeblich mit.

Steckdose ist nicht gleich Steckdose:

Zu den Antennensteckdosen gehört ein entsprechendes Leerrohrnetz, denn die Leitungen sollen nicht direkt in den Putz gelegt werden. Damit sind die Antennenleitungen auswechselbar und können an künftige Anforderungen angepasst werden.

Der Fundamenterder

Grundvoraussetzung für eine sichere Elektroanlage ist das Erdungssystem einer Elektroinstallation. Deshalb verlangen auch die Technischen Anschlussbedingungen (TAV) der Energieversorger sowie die DIN 18015 den Einbau eines Fundamenterders in Neubauten.

Die Basis hierfür ist der Fundamenterder. Zusätzlich kann der Fundamenterder auch Erdungsaufgaben für Kommunikations-, Anntennen- und Blitzschutzanlagen übernehmen.

Aus der "Dienstnehmerschutzverordnung":
Beleuchtung von Arbeitsräumen

Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen farbneutralen künstlichen Beleuchtung auszustatten.
Bei der Beleuchtung eines Arbeitsplatzes ist zu beachten, dass die
Allgemeinbeleuchtung mindestens 100 Lux beträgt, und
die Arbeitsplatzbeleuchtung entsprechend der Sehaufgabe angepasst wird.

Lichtschalter müssen bei Ein- und Ausgängen, leicht zugänglich, angeordnet sein. Von Leuchten darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.

§ 5 AStV
§ 21 ASchG

Informationen zur Auswahl der richtigen Beleuchtung in einer Arbeitsstätte finden sich in den Normen (Bezug beim Österreichischen Normungsinstitut):

ÖNORM EN 12464-1 Licht und Beleuchtung; Beleuchtung von Arbeitsstätten
ÖNORM A 8010:1993 01 01 Ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen
Übersicht Arbeitsräume

Kontakt: VII2@bmask.gv.at / Letzte Änderung >

Meisterbetrieb

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